Einführung des E-Rezepts ab dem 01.01.2024
Liebe Patienten der gesetzlichen Krankenversicherungen,
ab 2024 sind alle Arztpraxen verpflichtet, Rezepte für Medikamente als E-Rezepte auszustellen. Das ihnen bekannte Rezept gibt es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr!
Davon ausgenommen sind Rezepte, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen sowie für Hilfsmittel und Verordnungen wie Krankengymnastik usw.
Für Patienten anderer Krankenkassen (Privat, Beihilfe, etc.) gilt diese neue Regelung noch nicht. Sie erhalten weiterhin sogenannte Privatrezepte.
Bitte sprechen sie unser Team bei Fragen an!
ab 2024 sind alle Arztpraxen verpflichtet, Rezepte für Medikamente als E-Rezepte auszustellen. Das ihnen bekannte Rezept gibt es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr!
Davon ausgenommen sind Rezepte, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen sowie für Hilfsmittel und Verordnungen wie Krankengymnastik usw.
Wie funktioniert das?
- Ausstellung des E-Rezepts beim Arzt
Sie gehen in die Arztpraxis oder haben einen Termin in der Videosprechstunde. Bei Bedarf stellt der behandelnde Arzt ein E-Rezept für ihre Medikamente aus. Sie erhalten kein Rezept mehr!
Natürlich können sie ihre Medikamente auch weiterhin telefonisch bestellen. Wir werden ihr Anliegen in der bekannten Zeit bearbeiten und sie können ihre Medikamente in der Apotheke ihrer Wahl abholen.
Da es kein Rezept mehr gibt, brauchen sie es auch vorher nicht mehr in der Praxis abholen!
- Abholen der Medikamente in der Apotheke (es gibt drei Möglichkeiten)
- Mit der Versichertenkarte (elektronische Gesundheitskarte eGK)
Alle E-Rezepte werden in einem Datenpool (auch Cloud oder TI genannt) gespeichert. In der Apotheke stecken sie ihre Versichertenkarte in das Kartenterminal und dann erhalten sie ihre verordneten Medikamente. - Mit der E-Rezept-App oder anderen zugelassenen Apps
Bei Interesse an der App, lassen Sie sich bitte in Ihrer Apotheke beraten. - Mit einem Papierausdruck (QR-Code) vom Arzt
Der Ausdruck ist kein Rezept! Er ist nur in Einzelfällen vorgesehen zum Beispiel für Pflegeheimbewohner. Dieser wird in der Apotheke vorgelegt und der QR-Code gescannt. Dann erhalten sie ihre Medikamente
- Mit der Versichertenkarte (elektronische Gesundheitskarte eGK)
Für Patienten anderer Krankenkassen (Privat, Beihilfe, etc.) gilt diese neue Regelung noch nicht. Sie erhalten weiterhin sogenannte Privatrezepte.
Bitte sprechen sie unser Team bei Fragen an!







